Schmidt nannte es "nicht erklärbar, dass teilweise immer noch wichtige Daten auf dem Postweg oder per Fax verschickt werden müssen". Mit der digitalen Patientenakte könnten Bürgerinnen und Bürger leichter und von überall aus Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten erhalten, sagte Schmidt. Arztpraxen oder Apotheken würden gleichzeitig von Bürokratie entlastet. Gleichwohl beruhe die Nutzung der elektronischen Patientenakte "natürlich auf Freiwilligkeit", betonte Schmidt.
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll dem Gesetzentwurf zufolge bis Anfang 2025 für alle Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen. Bislang gibt es dafür freiwillige Angebote, die aber nur wenig genutzt werden. Künftig soll eine Widerspruchsregelung gelten - wer die ePA nicht nutzen will, muss dies aktiv mitteilen. Gespeichert werden können etwa ärztliche Befunde, verordnete Medikamente und Labordaten.
Das bereits angebotene elektronische Rezept soll 2024 verbindlich werden. Ausgebaut werden sollen auch digitale Angebote der ärztlichen Versorgung wie Telemedizin. Ein Digitalbeirat soll sich unter anderem mit Fragen der Datensicherheit und der Nutzerfreundlichkeit der Anwendungen befassen.