Das Sicherheitsproblem durch E-Scooter gehe vor allem von den Nutzern von Leih-Flotten in Großstädten aus, teilte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen mit. Eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeige, dass Gelegenheitsnutzer, die mal eben einen Scooter ausleihen würden, eher gegen Verkehrsregeln verstoßen und häufiger etwa den Gehweg nutzen würden. Diese Gruppe der Gelegenheitsfahrer sei im Durchschnitt jünger und fahre fast nur in ihrer Freizeit. Im Gegensatz dazu seien Vielfahrer öfter mit dem eigenen Scooter auf dem Weg zur Arbeit unterwegs, eher über 30 Jahre alt, würden öfter auf dem Radweg oder der Straße fahren und häufiger einen Helm tragen.
Der Versicherungsverband forderte, dass Scooterfahrer mindestens die Fahrberechtigung für ein Mofa nachweisen müssten, die in Deutschland Jugendliche ab 15 Jahren machen dürfen. Ordnungsämter und Polizei müssten die geltenden Regeln konsequent durchsetzen.
Nach einer bereits veröffentlichten Statistik der Polizei wurden im vergangenen Jahr 8497 Fälle von Fehlverhalten von Scooterfahrern erfasst. In 19 Prozent der Fälle wurden Straßen oder Wege falsch benutzt, in 18 Prozent waren die Fahrer betrunken unterwegs. Bei den Unfällen starben 11 Menschen, 1234 Menschen wurden schwer verletzt, 7651 leicht - oft waren die Verletzten selbst die Fahrer. 40 Prozent der Fahrer bei den Unfällen waren jünger als 25 Jahre. Bei der Gesamtzahl der Unfälle spielten die E-Scooter allerdings eine kleine Rolle. Sie waren an 2,9 Prozent der im vergangenen Jahr insgesamt in Deutschland registrierten 288 000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden beteiligt.
Die Scooter sind in Deutschland seit 2019 als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt, sie dürfen ab 14 Jahren benutzt werden und maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. So weit vorhanden, muss der Radweg muss benutzt werden, ansonsten die Straße. Bürgersteige sind verboten. Das Fahren zu zweit ist ebenfalls untersagt.
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