Ein halbes Jahr nach umfangreichen Durchsuchungen bei der Letzten Generation hat das Landgericht München I zahlreiche Beschwerden gegen die Razzia größtenteils abgewiesen. Zehn Beschwerden verwarf die Staatsschutzkammer als unbegründet und einer gab sie teilweise statt, wie das Oberlandesgericht am Donnerstag in München mitteilte. Die Kammer bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts München. Dieses sei zurecht davon ausgegangen, dass es einen Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung gebe. Zum einen handele es sich um eine Vereinigung, weil die Gruppe von mehreren Hundert Personen ein gemeinsames Ziel verfolge.