Und: Die Regelungen, die die Krisenverordnung vorsieht, können nur durch einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten im Rat und nicht etwa durch einzelne Mitgliedstaaten aktiviert werden. Damit sind die Hürden hoch." Es brauche eine deutliche Begrenzung der irregulären Migration und eine Entlastung der Kommunen.
Die sogenannte Krisenverordnung ist ein zentrales Element der geplanten EU-Asylreform. Über sie könnte etwa bei einem besonders starken Anstieg der Migration der Zeitraum verlängert werden, in dem Menschen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden können. Zudem könnte der Kreis der Menschen vergrößert werden, der für die geplanten strengen Grenzverfahren infrage kommt. Grundsätzlich sehen die Pläne für die EU-Asylreform zahlreiche Ergänzungen und Verschärfungen vor, um unerwünschte Migration zu begrenzen.
Dass über die Pläne für den Krisenmechanismus wochenlang keine Einigung erzielt werden konnte, hatte insbesondere an humanitären Bedenken der Bundesregierung gelegen. Nachdem der Druck von Partnerländern gestiegen war, gab Berlin vergangene Woche den Widerstand gegen kleinere Zugeständnisse auf, hatte aber nur noch wenige Verbesserungen durchsetzen können. Zuletzt sperrte sich dann noch Italien, das nun aber ebenfalls im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten einem Kompromiss zustimmte.
"Das gemeinsame europäische Asylsystem muss auch in Krisenzeiten funktionieren, damit es nicht mehr zu Rechtlosigkeit und Chaos an den Außengrenzen kommt", so Faeser. Dazu diene die Krisenverordnung.
Mit der Einigung werde der "Grundstein für eine solidarische Verteilung der Lasten in Europa gelegt", teilte SPD-Chef Lars Klingbeil mit. "Zugleich werden die humanitären Aufnahme-Standards gewahrt. Das ist ein wichtiges Signal vor allem für die Kommunen in unserem Land, die zu Recht eine Entlastung einfordern."