Wenn nun vermehrt Hinweise auftauchten, "dass Personen ihre Hilfsbedürftigkeit absichtlich herbeiführen und Solidarität ausnutzen, muss es unser gemeinsames gesellschaftliches Interesse sein, diese Fälle aufzuklären, zu sanktionieren und gegebenenfalls den Instrumentenkasten zur Ahndung zu erweitern", fordert der FDP-Politiker weiter. "Es geht letztlich um die Akzeptanz unseres Sozialstaats."
Die FDP rief Nahles konkret dazu auf, verstärkt Sperren beim Arbeitslosengeld einzusetzen. Die Bundesagentur für Arbeit sei schon jetzt die Stelle, die durch Arbeitslosengeld-I-Sperren und Leistungsminderungen im Sozialgesetzbuch II Instrumente zur Hand habe, "solchen Solidaritätsmissbrauch mit Konsequenzen zu versehen", heißt es in dem Brief. Voraussetzung für eine Sperrzeit sei, dass durch das Verhalten des Arbeitnehmers vorsätzlich oder grob fahrlässig Arbeitslosigkeit herbeigeführt worden sei und kein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vorliege, lautet das Schreiben. Auch die Verminderung des Einkommens oder des Vermögens, um Bürgergeld zu erhalten, sei mit rechtlichen Konsequenzen verbunden.
Teutrine sagte: "Wenn wir nicht konsequent gegen den Missbrauch vorgehen, ist die Akzeptanz des Sozialstaates gefährdet." Leistung müsse sich lohnen. "Wer vorsätzlich nicht arbeitet, um den Sozialstaat auszunutzen, muss Konsequenzen erfahren", mahnte der Liberale. Die FDP forderte die BA-Chefin zudem auf, mehrere Fragen zu beantworten. "Inwiefern wird den konkreten Fällen konsequent nachgegangen und werden die rechtlichen Möglichkeiten von der Bundesagentur für Arbeit ausschöpfend genutzt? Wenn ja, in welchem Umfang? Mit welchen Mitteln versucht die BA von diesen Fällen Kenntnis zu erlangen?", heißt es unter anderem.
Die Liberalen streben dem Schreiben zufolge Änderungen beim Bürgergeld an, sollte sich der Missbrauch nicht beseitigen lassen. "Teilen Sie auch gerne mit, wenn die rechtlichen Möglichkeiten aus Sicht der BA unpraktikabel oder unzureichend sind, dann sehe ich den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und uns als Gesetzgeber in der Pflicht, entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen", heißt es weiter.
Teutrine fügte hinzu: "Es gibt bereits Regelungen, die das absichtliche Herbeiführen von Hilfsbedürftigkeit bestrafen. Diese müssen von der Bundesarbeitsagentur und den Jobcentern konsequent angewendet werden. Andernfalls muss der Gesetzgeber deutlich nachschärfen."
Das Bürgergeld war zum Jahreswechsel nach langen Verhandlungen in Kraft getreten. Mit der Reform sollen Empfängerinnen und Empfänger der Sozialleistungen langfristig in Arbeit gebracht werden. Kritiker sehen das Lohnabstandsgebot nicht mehr ausreichend gewährleistet. In der Regel haben Beschäftigte in den unteren Lohngruppen allerdings mehr Geld zur Verfügung als Menschen im Bürgergeldbezug, wenn sie weitere Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragen.