Eine Sprecherin des Ministeriums sagte, der Entwurf sei in die Ressortabstimmung gegeben worden. Die Verlängerung der Preisbremsen sei aber abhängig von der Verlängerung des EU-rechtlichen Beihilferahmens sowie der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission.
Zu den Kosten heißt es in dem Entwurf, eine Prognose der Haushaltsausgaben sei nur eingeschränkt möglich, da diese im Wesentlichen von der Preisentwicklung an den Energiemärkten abhängig sei. Diese wirke sich auf die Arbeitspreise der Verbraucherinnen und Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme aus. Auf Grundlage der bisherigen Inanspruchnahme der Energiepreisbremsen sei bei vorsichtiger Schätzung mit Haushaltsausgaben von rund 6,4 Milliarden Euro für die Strompreisbremse sowie von 7,7 Milliarden Euro für die Gaspreisbremse zu rechnen.
Die Preisbremsen werden aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert – dieser schuldenfinanzierte Sondertopf des Bundes aus Zeiten der Corona-Pandemie war in der Energiepreiskrise als Folge des Angriffskrieg Russlands in der Ukraine reaktiviert worden.
Im Entwurf heißt es, die Energiekrise sei dank unterschiedlicher Maßnahmen der Bundesregierung abgeflaut, die Lage auf den Energiemärkten habe sich seit dem vergangenen Winter stabilisiert. Nach wie vor befinde sich Europa jedoch angesichts des weiter andauernden Krieges in einer Phase, aus der unerwartet Risiken entstehen könnten. "Eine Fortführung der Energiepreisbremsen im Winter 2023/2024 würde eine Versicherung gegen unerwartete Risiken darstellen. Dies hätte nach den bisherigen Erfahrungen auch eine stabilisierende Wirkung." Wegen der sinkenden Energiepreise wird aber laut Entwurf damit gerechnet, dass nur noch für ein Drittel der Haushalte Anspruch auf die Preisbremsen besteht.
Die Gas- sowie Strompreisbremse gilt seit März 2023 – im März wurden rückwirkend auch Entlastungsbeträge für Januar und Februar angerechnet. Nach früheren Angaben des Wirtschaftsministeriums kosteten die Energiepreisbremsen den Bund bis Mitte September mehr als 20 Milliarden Euro.