
Menschen, die sexualisierte Gewalt in Kirche und Diakonie erlitten haben, können den Angaben nach seit 2012 bei einer Meldestelle Anträge auf Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen stellen, wenn die Vorfälle zum Beispiel strafrechtlich verjährt sind oder institutionelles Versagen vorliegt. Seit 2020 gibt es zudem eine unabhängige Anerkennungskommission. Ihre Aufgabe ist es, "betroffenenorientiert durch die Zuerkennung unterstützender materieller und immaterieller Leistungen das erlittene Unrecht anzuerkennen".
Die Kommission hat den Angaben nach bisher 43 Betroffenen Leistungen von insgesamt etwa 500.000 Euro zugesprochen. In den Jahren 2012 bis 2022 seien darüber hinaus 6000 Euro für etwa Fahrt- und Therapiekosten bewilligt worden, hieß es. Zudem hätten zwei Personen Leistungen über das sogenannte Ergänzende Hilfesystem erhalten. Es unterstützt Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt in Familie oder in einer Einrichtung erlebt haben. Hierbei sind Zahlungen von bis zu 10.000 Euro pro Person möglich.
In Reihen der Landeskirche sind etliche Fälle sexualisierter Gewalt und Missbrauchs bekanntgeworden - aber erst nachdem viele Jahre ins Land gegangen waren. So hatte sich im erzgebirgischen Pobershau in den 1990er Jahren ein ehrenamtlicher Kirchenmusiker mehreren Mädchen sexuell genähert. Zudem soll der 2013 verstorbene Diakon Kurt Ströer seine Rolle als Jugendwart ausgenutzt haben, um Schutzbefohlene und ihm anvertraute Personen zu missbrauchen - dies reicht bis in die 1960er und 1970er Jahre zurück. Hierzu haben sich laut Landeskirchenamt bislang 34 Betroffene gemeldet.
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