Die Grundsteuerreform dürfe daher nicht dazu führen, dass die Grundsteuer als solche infrage gestellt wird, warnte Trips. Es handele sich zudem nicht um eine versteckte Steuererhöhung.
Mit etwa 1,5 Milliarden Euro an Steuereinnahmen zählt die Grundsteuer B laut dem Verband zu einer der bedeutendsten Einnahmepositionen der niedersächsischen Kommunen. "Ohne sie geht es nicht", so der NSGB.
Zuletzt gab es immer wieder Kritik am Verfahren der Grundsteuererklärungen, die Grundstückseigentümer bis Ende Januar einreichen mussten.
Außerdem gibt es Diskussionen über eine erneute Fristverlängerung, wie sie Bayern bereits beschlossen hat. In Niedersachsen fehlt noch rund jede fünfte Grundsteuererklärung.
Hintergrund ist eine Reform, die nötig geworden war, nachdem das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer moniert hatte - der Bund musste daraufhin ein neues Grundsteuergesetz beschließen.
Dabei sollte einerseits das Aufkommen der Grundsteuer für die Kommunen erhalten bleiben, andererseits ein aktualisiertes, rechtssicheres Berechnungsverfahren gefunden werden. Die Länder dürfen aber wie Niedersachsen vom Bundesmodell abweichen.
Bund und Land betonten im Rahmen der Reform, diese diene nicht dazu, die Steuern zu erhöhen. Über die Höhe der Grundsteuer entscheiden am Ende aber die Städte und Gemeinden mit dem sogenannten Hebesatz. Die nach dem neuen Verfahren ermittelten Steuerbeträge werden erstmals für das Jahr 2025 erhoben.
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