Die Vorwürfe hatten sich bei einer AfD-internen Prüfung bestätigt. Die Parteispitze sprach sich daraufhin dafür aus, dass beide für zwei Jahre keine parteiinternen Ämter bekleiden dürfen. An der Kandidatenliste für die Europawahl inklusive Bausemer und Khan-Hohloch wurde allerdings festgehalten.
Von der Parteibasis kamen dagegen Forderungen, Bausemer (Sachsen-Anhalt, Listenplatz 10) und Khan-Hohloch (Brandenburg, Listenplatz 14) nicht für die AfD ins EU-Parlament einziehen zu lassen und gegebenenfalls die Kandidatenaufstellung zu wiederholen. Nun berät ein sogenannter Konvent darüber. Es handelt sich laut AfD-Satzung um ein spezielles Gremium zwischen Parteitag und Parteivorstand, das aus wenigen Mitgliedern des Vorstands und 50 Vertretern der Landesverbände besteht. Zuständig ist der Konvent demnach für politische und organisatorische Fragen der Bundespartei.
Für das Treffen lag unter anderem ein Antrag vor, der Bausemer und Khan-Hohloch als "charakterlich nicht geeignet" bezeichnet, die AfD in hervorgehobener Position zu vertreten. Sie sollten demnach eidesstattlich erklären, im Falle ihrer Wahl auf ihr Mandat zu verzichten. Anderenfalls sollte dem Antrag zufolge die Aufstellungsversammlung für die EU-Wahlliste der AfD wiederholt werden. Das wäre für die Partei teuer und aufwendig. Sie hatte im Sommer in einem langwierigen Verfahren mehrere Tage dafür gebraucht.
Unklar war vorab aber, welchen Einfluss Entscheidungen des Konvents bei diesem Thema tatsächlich haben und inwieweit entsprechende Beschlüsse lediglich als Aufforderung zu werten sind. Fraglich war auch, ob das Gremium beschlussfähig sein wird, wie aus Parteikreisen zu hören war. Offiziell bestätigte die AfD das Treffen nicht. "Vor parteiinternen Veranstaltungen von Gremien des AfD-Bundesverbandes geben wir keine Informationen an die Presse", hieß es auf Nachfrage.