"Niemand darf gezwungen werden, eine Waffe in die Hand zu nehmen und andere Menschen zu ermorden – und niemand darf gezwungen werden, sich den tödlichen Gefahren an der Front auszusetzen", mahnte Schulze von Glaßer. Die DFG-VK, die sich jahrzehntelang um die Betreuung von Kriegsdienstverweigerern in Deutschland gekümmert hat, besorge daher insbesondere, dass die Bundesregierung den nach Deutschland geflüchteten Ukrainern aktuell nur bis März 2025 einen Schutzstatus eingeräumt habe. Denn ein Ende des Krieges sei nicht absehbar.
Fast 200.000 Ukrainer im wehrfähigen Alter halten sich derzeit in Deutschland auf, in der gesamten Europäischen Union sind es rund 650.000. Sie fehlen dem von Russland angegriffenen Land, das hohe Verluste hat hinnehmen müssen. Deshalb hat der ukrainische Verteidigungsminister Rustem Umjerow zuletzt an seine geflüchteten Landsleute appelliert, sich in den Rekrutierungszentren der ukrainischen Streitkräfte zu melden.
Zwar besteht auf deutscher Seite keine Pflicht zu ihrer Auslieferung; andererseits ist Kriegsdienstverweigerung kein Asylgrund. Und der CDU-Verteidigungsexperte Roderich Kiesewetter sagte der "Schwäbischen Zeitung" kürzlich: "Es ist richtig, dass die Ukraine sich bemüht, diese Männer nun zurückzuholen." Es müssten ja nicht alle an der Front kämpfen. Auch sei es "ein Unterschied, ob man als Land freiwillig Krieg führt oder sich wie die Ukraine gegen einen als Vernichtungskrieg geführten Angriff Russlands wehrt".
Ukrainische Flüchtlinge haben einen befristeten humanitären Aufenthaltsstatus nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie der EU. Dieser Status ist indes bis März 2025 befristet. Laut DFG-VK haben auch mehr als 250.000 Militärdienstpflichtige Russland verlassen, um dem Krieg zu entgehen.