Der vom Bundeskabinett bereits auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen. In sogenannten Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen - pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen sollen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent an Tetrahydrocannabinol (THC) sein dürfen, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Inkrafttreten sollen die Regelungen Anfang 2024.
Sollte das Gesetz so beschlossen werden, gehe das Landeskriminalamt Hamburg davon aus, dass der illegale Cannabis-Handel weiterhin sehr attraktiv bleibe und eher noch zunehmen werde, sagte Grote. "Hinzu kommt, dass die kleinteiligen gesetzlichen Vorgaben zu Anbau, Handel und Konsum zum Teil sehr praxisfern sind und einen ganz neuen umfangreichen Überwachungsapparat und damit einen deutlich höheren Aufwand bei der Polizei erfordern würden." Das Gesetz werde die Erwartungen nicht erfüllen. "Im Gegenteil, es wird die Situation verschlechtern", sagte Hamburgs Innensenator.
Um konkret gegen die Pläne vorgehen zu können, möchte Grote das bislang nur als Einspruchsgesetz in den Bundesrat eingebrachte Regelwerk in ein Zustimmungsgesetz umwandeln, damit die Länderkammer ein gewichtigeres Wort mitzureden hat. "Wir sind der Meinung, dass die Zustimmung des Bundesrates notwendig ist und die Länder deutlich intensiver mitbestimmen müssten", sagte Grote. Diesen Standpunkt werde Hamburg im Bundesrat deutlich machen.
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