Zu den gemeinsam definierten Straftaten werden den Angaben zufolge der Handel mit Holz illegaler Herkunft und schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften über Chemikalien gehören. Zudem geht es beispielsweise um das illegale Recycling umweltschädlicher Schiffsteile.
Bei vorsätzlich begangenen Straftaten, die den Tod einer Person verursachen, sollen in allen Mitgliedstaaten künftig mindestens zehn Jahre Haft angedroht werden. Für juristische Personen wie Aktiengesellschaften sind für die schwersten Straftaten Höchstgeldstrafen oder -geldbußen von mindestens fünf Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes oder alternativ 40 Millionen Euro vorgesehen. Bei anderen Straftaten sollen mindestens Strafen in Höhe von drei Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes beziehungsweise alternativ 24 Millionen Euro angedroht werden.
Zudem ist vorgesehen, dass auch zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden können. Zu diesen gehört zum Beispiel, den Täters zu verpflichten, den vorherigen Zustand der Umwelt wiederherzustellen oder für einen Ausgleich zu sorgen. Darüber hinaus soll auch der Ausschluss vom Zugang zu öffentlicher Finanzierung oder die Entziehung von Genehmigungen und Zulassungen möglich sein.
Umweltkriminalität sei eine der weltweit profitabelsten Aktivitäten des organisierten Verbrechens und habe beträchtliche Auswirkungen auf die Umwelt und auf die menschliche Gesundheit, erklärte der Rat der Mitgliedstaaten zur geplanten neuen Richtlinie. Gleichzeitig sei sie bislang aber schwer aufzudecken, zu verfolgen und zu bestrafen. Die Einigung muss nun noch durch den Rat der Mitgliedstaaten und das Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie.