Das Kreuz mit dem Kreuz: Seit 2018 muss in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kruzifix hängen - und seitdem gibt es Kritik an dieser Verordnung. Nun beschäftigt der sogenannte Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort soll am Donnerstag (14. Dezember) über die umstrittene Vorschrift verhandelt werden. "Religiöse Symbole haben in einem demokratischen Rechtsstaat in öffentlichen Einrichtungen, die zu betreten alle Bürger irgendwann einmal gezwungen sind, einfach nichts zu suchen. Das muss jedem demokratisch gesonnenen Menschen einleuchten", sagt Assunta Tammelleo, Vorsitzende des religionskritischen Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München.