Die beiden Rentner fühlten sich durch das 2005 als Reaktion auf ein früheres Verfassungsgerichtsurteil beschlossene Alterseinkünftegesetz ungerecht behandelt und gingen gegen ihre Steuerbescheide von 2008 beziehungsweise 2009 vor. Das Gesetz sieht vor, dass Altersrenten einkommensteuerpflichtig sind, allerdings schrittweise mit einer langen Übergangsfrist. Im Gegenzug sollen Altersvorsorgebeiträge steuerlich abgesetzt werden können.
In den konkreten Fällen - die nun vor dem Bundesverfassungsgericht landeten - stellte der Bundesfinanzhof im Mai 2021 fest, dass die Finanzämter von den beiden Rentnern nicht zu viel kassiert hatten. Allerdings schrieb er zum ersten Mal genaue Regeln fest, nach denen die Behörden eine doppelte Besteuerung errechnen müssen.
Demnach konnte es bei der bisherigen Rechnungsweise zu einer verbotenen Doppelbesteuerung kommen. Die Bundesregierung legte in der Folge fest, dass Beiträge zur Rentenversicherung schon ab 2023 - zwei Jahre früher als ursprünglich geplant - voll von der Steuer absetzbar sein sollten.
Die Rentner, deren Klagen abgewiesen worden waren, gingen dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Dieses erklärte ihre Verfassungsbeschwerden aber nun für unzulässig. Die Ehepaare hätten nicht deutlich gemacht, dass ihre Grundrechte verletzt worden seien, teilte es mit.