Die zugrunde gelegten Tatsachen seien teils falsch und ungeeignet für die getroffene Feststellung, hieß es in Laudenbachs Reaktion. Einem Sachverständigen der Kommission warf er vor, parteiisch und tendenziös vorgegangen zu sein. "Die Kommission hat mit hohem Belastungseifer gearbeitet", kritisierte auch der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller. Es sei nicht fair verfahren worden.
Laudenbach betonte in seiner schriftlichen Erklärung unter anderem, dass keine Verpflichtungserklärung vorliege. Ein solche galt quasi als Bereitschaftserklärung, als inoffizieller Mitarbeiter für die Stasi tätig zu sein. Auch liege keine "irgendwie geartete Dokumentation meines Willens vor, welche direkt darauf schließen lässt, dass ich mich als IM gegenüber dem MfS verpflichtet hätte und für dieses tätig gewesen wäre", schrieb Laudenbach weiter.
Auch im Kommissionsbericht heißt es, dass es keine Verpflichtungserklärung Laudenbachs gebe. Unterlagen des Bundesarchivs und seiner eigenen Einlassung zufolge habe er aber "tatsächlich Informationen über seine Mitarbeiter an das MfS weitergegeben, die zumindest teilweise den dienstlichen Rahmen überstiegen haben und private Informationen enthielten". Durch die Lieferung von Informationen habe er sich folglich zur Zusammenarbeit mit dem MfS bereiterklärt. Laudenbach hatte eigenen früheren Angaben zufolge von 1972 bis 1989 im Interhotel Gera auch in Führungspositionen gearbeitet.