Das UN-Gremium, bekannt als die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, veröffentlichte am Dienstag ein einstimmiges Urteil, das Russland auffordert, Gershkovich unverzüglich freizulassen. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass die Inhaftierung gegen mehrere Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstößt, darunter Artikel 2 (Recht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz), Artikel 7 (Verbot der Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe), Artikel 10 (Recht auf ein faires Verfahren) sowie Artikel 11 (Recht auf Unschuldsvermutung) und Artikel 19 (Recht auf Meinungsfreiheit).
Almar Latour, der Herausgeber des Wall Street Journal, für das Gershkovich tätig ist, äußerte sich empört über die Entscheidung Russlands, kritische Berichterstattung zum Schweigen zu bringen und einem ordnungsgemäßen Verfahren vorzubeugen. Er betonte die Notwendigkeit, dass Russland sich an internationale Menschenrechtsstandards halte und Gershkovich Zugang zu einem fairen Prozess sowie zu Entschädigung und anderen Wiedergutmachungen gewähre.
Die USA haben bereits zuvor die sofortige Freilassung von Gershkovich gefordert und die Spionagevorwürfe als frei erfunden zurückgewiesen. Die Entscheidung der UN könnte die diplomatischen Spannungen zwischen den beiden Ländern weiter verschärfen und neue Diskussionen über die Pressefreiheit in Russland entfachen.
Die russischen Behörden haben bisher nicht auf die Verurteilung durch die UN reagiert. Es bleibt abzuwarten, wie sie auf die internationalen Forderungen nach Gerechtigkeit und Einhaltung der Menschenrechte reagieren werden, während die Weltöffentlichkeit weiterhin die Freilassung von Evan Gershkovich fordert.
Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Schritt im globalen Kampf um Pressefreiheit und Menschenrechte, mit weitreichenden Implikationen für die Zukunft der internationalen Beziehungen und die Rolle der Vereinten Nationen bei der Sicherung grundlegender Freiheitsrechte weltweit.