Aus dem Finanzministerium heißt es, vier Wochen sei die in der Geschäftsordnung der Bundesregierung vorgesehene Frist. Überdies seien die Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf den Bundeshaushalt noch zu prüfen. Ohnehin solle die Reform erst 2025 in Kraft treten, insofern gebe es "keinen Zeitdruck".
Aus Grünen-Kreisen wird wiederum verlautet, der Einbringung des Gesetzentwurfes in die Ressortabstimmung seien intensive Gespräche unter Beteiligung von Kanzler Olaf Scholz vorausgegangen. Dort seien alle wesentlichen Punkte geklärt worden. Daher sei eine so lange Prüfungsfrist "fachlich nicht nachvollziehbar".
Paus hatte im Bundeskabinett Lindners Wachstumschancengesetz blockiert, um die Kindergrundsicherung durchzusetzen. Später einigten sich beide unter Vermittlung von Scholz auf die Reform. Bei der anschließenden Vorstellung des Vorhabens vor Journalistinnen und Journalisten wurde allerdings deutlich, dass Meinungsverschiedenheiten über dessen Ausgestaltung fortbestehen. Ein Gesetzentwurf muss zunächst vom Kabinett gebilligt und kann erst dann vom Bundestag beraten und beschlossen werden.
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