Auch in Schulen müsse bei Rechtsverstößen gehandelt werden. Strafrechtlich relevant sind unter anderem der Hitlergruß, das Verbreiten von Propagandamitteln und Kennzeichen (etwa das Hakenkreuz), Volksverhetzung, das Leugnen des Holocausts oder die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten.
Die SPD-Opposition hatte Schulministerin Dorothee Feller (CDU) im Vorfeld aufgefordert, allen mindestens in den ersten drei Tagen nach Unterrichtsbeginn ausreichend Zeit für Gespräche einzuräumen statt zur Tagesordnung und zu Klassenarbeiten überzugehen. Einige Schulen seien besonders herausgefordert - wo etwa Schüler aus Palästina mit in den Klassen säßen. Immerhin sei NRW Heimat der größten jüdischen Gemeinschaft Deutschlands; gleichzeitig sei hier jeder fünfte Schüler muslimischen Glaubens. Es müsse damit gerechnet werden, dass auf den Smartphones vieler Minderjähriger schreckliche Bilder der Gräueltaten verbreitet worden seien, hatte SPD-Fraktionschef Jochen Ott gewarnt.
Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hatte im Mai bei der Vorlage ihres Jahresberichts darauf hingewiesen, dass Antisemitismus an Schulen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe, etwa in Form von Äußerungen und Beschimpfungen.