Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will mit einer Gesetzesänderung dafür sorgen, dass im privaten Rechtsverkehr nicht mehr so häufig eigenhändig unterschriebene Papierurkunden vorgelegt werden müssen. In einem Vorschlag seines Ministeriums für eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der am Montagabend zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt wurde, heißt es: "Die elektronische Form wird künftig als Regelform ausgestaltet und an die Stelle der Schriftform treten, wenn nicht die Schriftform durch europäische oder internationale Regelungen zwingend vorgegeben ist." Die Schriftform solle nur noch als Ersatzform für die elektronische Form beibehalten werden.