Der Deckel werde auf die bestehenden Kappungsgrenzen angerechnet, erklärte Martens. Dies schütze Mieter auch bei zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen wie einer Fassadendämmung vor einem starken Anstieg der Miete. Martens betonte: "Vermieter können nach der neuen Modernisierungsumlage nur dann die Kosten für den Heizungstausch umlegen, wenn sie Fördergelder in Anspruch genommen haben."
Dies entlaste Mieter ganz konkret. "Denn die Anrechnung von Förderung und Instandhaltung senkt ihre Kosten erheblich." Einkommensschwache Mieterinnen und Mieter profitierten von einer Härtefallregelung. "Und da Indexmieten wegen der hohen Inflationsrate ohnehin besonders stark von Mieterhöhungen betroffen sind, haben wir Indexmietverträge vollständig von Mieterhöhungen durch den Heizungstausch ausgenommen."
Beide betonten, der SPD sei das Thema Mieterschutz wichtig gewesen. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte monatelang um die Gesetzesreform gestritten, die dafür sorgen soll, dass beim Heizen der Gebäude in Deutschland weniger Treibhausgase entstehen. Die Neuerungen sollen in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden. Derzeit heizen viele Haushalte mit Erdgas und Heizöl.
Nun ist vorgesehen, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dafür gibt es aber Übergangsfristen, vor allem durch eine Kopplung des GEG an die kommunale Wärmeplanung. Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben und bei Bedarf repariert werden.
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