Der Gesetzesentwurf schütze Mieterinnen und Mieter weder vor Mieterhöhungen in Folge des Heizungsaustausches, noch vor hohen Heizkosten nach der Umstellung auf erneuerbare Energien, so der Mieterbund. Bei der Umsetzung der Wärmewende müssten die Heizkosten für Mieter nach der Sanierung sinken.
Von 2024 an soll nach Plänen der Bundesregierung möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Bestehende Heizungen solle weiter betrieben, kaputte Heizungen repariert werden können. Heizkessel sollen nur bis zum Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können.
Der Deutsche Mieterbund unterstütze das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen, hieß es - wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt werde. Verpflichtende Vorgaben für den Heizungstausch müssten die zukünftigen Heizkosten der Mieter im Blick behalten. Rund 80 Prozent aller Wohnungen würden mit Öl und Gas beheizt, daher sei ein Großteil der Mieterhaushalte von den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes betroffen. Die Ampel müsse dringend nachbessern.
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