Von der Speicherung von Handy- oder Computerdaten erhoffen sich Ermittler Hinweise zur Aufklärung schwerer Straftaten. Wegen Rechtsuntersicherheiten ist die Regelung in Deutschland seit 2017 ausgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung als europarechtswidrig eingestuft. Demnach dürfen IP-Adressen zwar zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gespeichert werden. Doch sei das im Telekommunikationsgesetz nicht eindeutig bestimmt.
Wissler nannte die Vorratsdatenspeicherung einen eklatanten Angriff auf die Privatsphäre und "ein Big-Brother-System". "Umso skandalöser ist es, dass eine der höchsten Repräsentantinnen der Exekutive meint, sich nicht an die Rechtsprechung halten zu müssen, und sich weiterhin taub stellt." Stattdessen riet die Linken-Politikerin zum Konzept der FDP für ein "Quick-Freeze-Verfahren", bei dem Daten gezielter und anlassbezogen gespeichert werden.
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