"Bisher gibt Paragraf 24 der Sprengstoffverordnung den Kommunen nur die Möglichkeit, privates Feuerwerk an Silvester in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, zu untersagen", heißt es darin. "Gleiches gilt für Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden."
Künftig soll "die zuständige Behörde allgemein oder im Einzelfall anordnen können", dass sogenannte Kleinfeuerwerke in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen oder in bestimmten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten und auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Es gäbe also keine Einschränkungen mehr. So könnten Kommunen privates Silvesterfeuerwerk "passgenau und rechtssicher" regeln, heißt es. Zudem werde Ordnungsbehörden und der Polizei die Möglichkeit gegeben, gegen Verstöße wirksam vorzugehen.
Die Grünen begründen die Forderung damit, dass es in den letzten Jahren wiederholt zu Missbrauch von Feuerwerk und Angriffen auf Polizei- und Rettungskräfte gekommen sei. Dies zielt offenbar unter anderem auf die Übergriffe in der letzten Silvesternacht in Berlin-Neukölln. Überdies bringe Silvesterfeuerwerk Gefahren und Belastungen für Menschen, Tiere und die Umwelt mit sich.
Emmerich sagte: "Nicht erst seit der letzten Silvesternacht ist klar, dass exzessives Feuerwerk niemandem hilft, sondern vor allem schadet. Wir wollen, dass möglichst alle Menschen in diesem Jahr einen Jahreswechsel feiern können und sich die Bilder der letzten Jahre nicht wiederholen." Das Bundesinnenministerium sei aufgefordert, die notwendige Gesetzesänderung anzugehen, damit die Kommunen ihre Konzepte rechtssicher anpassen könnten. Er fügte hinzu: "Angriffe auf Einsatzkräfte sind inakzeptabel und müssen konsequent verfolgt werden."
Grau erklärte: "Wo die Kommunen das für nötig erachten, können sie künftig dazu beitragen, die Notfallversorgung in der Silvesternacht zu entlasten und gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung zu reduzieren, die durch das Einatmen von Feinstaub, Hörschäden und Verletzungen entstehen. Haus-, Wild- und Nutztiere profitieren genau wie wir Menschen von geringeren Lärmbelastungen und Schadstoffmengen.
"Auch die kommunalen Abfallentsorger werden entlastet, wenn die Müllmengen am Neujahrstag demnächst geringer ausfallen." Letztlich müssten die Kommunen mit den Bürgern entscheiden, wie ein gesundes, friedliches und umweltverträgliches Neujahrsfest aussehen solle.