Zum Tod von Amini heißt es in der Erklärung, die 22-Jährige sei im Gewahrsam der iranischen Sittenpolizei getötet worden. Ihr Tod habe eine landesweite Bewegung von Frauen und Männern ausgelöst, die die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung ihrer universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten forderten.
Die Reaktion der iranischen Behörden auf die Protestwelle sei hingegen Unterdrückung gewesen, die zu Hunderten von Toten und Tausenden ungerechten Inhaftierungen geführt habe. "Meinungs- und Meinungsfreiheit sowie andere bürgerliche Freiheiten werden zunehmend eingeschränkt", heißt es in der EU-Erklärung.
Wegen der Verletzung von Menschenrechten im Iran hat die EU in den vergangenen Monaten bereits mehr als drei Dutzend Organisationen sowie mehr als 200 Vertreter der Regierung, des Parlaments, der Justiz und des Militärs auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Die Strafmaßnahmen sehen vor, dass in der EU vorhandene Vermögenswerte eingefroren werden müssen. Zudem dürfen betroffene Personen nicht mehr in die EU einreisen.
Der Tod von Jina Mahsa Amini jährt sich an diesem Samstag zum ersten Mal. Sittenwächter hatten die junge Frau damals festgenommen, weil sie angeblich ihr Kopftuch nicht richtig getragen hatte. Sie fiel dann in Gewahrsam unter ungeklärten Umständen ins Koma und starb.
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