Dann gingen die Flüchtlingszahlen zurück. 2022 änderte sich das wieder. Ursprünglich hatte der Bund für 2023 eine einmalige Pauschale für die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zugesagt. Für die Versorgung aller anderen Schutzsuchenden sollte es ab 2023 jährlich 1,25 Milliarden Euro geben. Dieser Betrag wird jetzt um eine Milliarde erhöht auf 2,25 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung pocht nach wie vor darauf, dass die Versorgung von Asylbewerbern nach dem Gesetz zu den Aufgaben der Länder und Kommunen gehört. Sie müssen Erstaufnahmeeinrichtungen, die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger und auch sonst vieles, was die Aufnahme von Schutzsuchenden betrifft, organisieren und finanzieren. Vor dem Treffen mit den Ministerpräsidenten hatte die Ampel-Regierung zudem auf Milliardendefizite des Bundes und die insgesamt bessere Finanzlage von Länder und Gemeinden hingewiesen. Auch darauf, dass die Ukraine-Flüchtlinge Sozialhilfe beziehungsweise Bürgergeld bekommen, wofür der Bund dieses Jahr nach eigenen Schätzungen voraussichtlich etwa fünf Milliarden Euro aufwenden muss.
Die Bundesregierung will sich nach den hohen finanziellen Belastungen durch die Corona-Hilfen und die Energiekrise möglichst keine neuen finanziellen Verpflichtungen in Milliardenhöhe aufbürden. Vor allem Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) macht da nicht mit. Ein Argument der Regierung dabei ist: Aktuell könne ja noch niemand sagen, wie sich die Zahl der Asylbewerber und die der ukrainischen Kriegsflüchtlinge in den nächsten Monaten entwickeln werde. Migrationsexperten rechnen allerdings eher nicht mit einem Rückgang - im Gegenteil. Der Kriegsverlauf in der Ukraine ist zwar schwer vorhersehbar. Doch die innenpolitische Lage im Iran und die Folgen des Erdbebens in der Türkei und in Syrien machen es wahrscheinlich, dass im Sommer und Herbst eher mehr als weniger Menschen in Deutschland Schutz suchen werden. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge knapp 218.000 Asylanträge entgegengenommen. In den ersten vier Monaten dieses Jahres waren es 101.981 Asylerstanträge.
Die Kommunen müssen sich bei langfristigen Investitionen, die der Unterbringung und Integration von Asylbewerbern dienen, weiter fragen, ob sie diese werden bezahlen können. Viele Asylbewerber kommen über andere EU-Staaten nach Deutschland - etwa weil sie hierzulande Verwandte und Freunde haben oder weil sie sich in Deutschland größere Arbeitschancen und eine bessere staatliche Versorgung erhoffen. Diese sogenannte Sekundärmigration könnte nachhaltig wohl nur durch eine Reform der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik reduziert werden - zumal wenn Deutschland die Freizügigkeit im Schengen-Raum nicht opfern will. Ob diese Reform kommen wird und wie sie genau aussieht, ist aber noch völlig unklar.
Die Bundesregierung will eine bessere Verteilung von Asylbewerbern in Europa und eine Prüfung der Chance auf Asyl schon an den EU-Außengrenzen. Letzteres ist, wie auch einige andere Punkte des Beschlusses, für manche Grüne schwer verdaulich. "Was die Ministerpräsidentenkonferenz unter der Leitung von Kanzler Scholz beschlossen hat, kommt einer weitgehenden Entrechtung von Geflüchteten gleich", sagt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Julian Pahlke. Und: "Ich fühle mich an einen Beschluss eines informellen Gremiums nicht gebunden. Darüber entscheidet immer noch der Deutsche Bundestag."
Sie sollen digitaler und kürzer werden. Die Überlegung dahinter: Wenn der elektronische Datenaustausch zwischen den Behörden besser klappt, ist die Entscheidung darüber, ob jemand bleiben darf oder nicht, schneller da. Wer einen Ablehnungsbescheid erhält, reist allerdings oft nicht sofort aus. Viele klagen dagegen. Die Gerichtsverfahren dauern oft sehr lang. Hier sind die Landesregierung in der Verantwortung. Um zumindest bei Asylbewerbern aus Georgien und der Republik Moldau - zwei Staaten, die einen EU-Beitritt anstreben - eine schnellere Ausreise abgelehnter Asylbewerber zu erreichen, sollen beide Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden.
Bei Abschiebungen sind einige gesetzliche Änderungen geplant. Zum Beispiel soll der Ausreisegewahrsam von derzeit 10 auf 28 Tage verlängert werden. Der Ausreisegewahrsam kann angeordnet werden, wenn jemand trotz einer entsprechenden Aufforderung keine Anstalten macht, Deutschland zu verlassen. Jemand der trotz eines Einreiseverbots ins Land gekommen ist, soll künftig auch dann in Abschiebungshaft genommen werden können, ohne dass dafür eine Fluchtgefahr nachgewiesen werden muss. Der Bundestagsabgeordnete Hakan Demir (SPD) ist nicht einverstanden. Die Ausweitung der Gründe für die Abschiebehaft und die Verlängerung des Ausreisegewahrsams hält er für "unverhältnismäßige Verschärfungen".
Der Bund hat sich zwar erst einmal nicht auf die Forderung der Länder eingelassen, seine finanzielle Unterstützung künftig wieder automatisch anzupassen, wenn mehr Asylbewerber ins Land kommen. Sollten über das Mittelmeer, über Belarus und aus der Türkei bis November noch deutlich mehr Schutzsuchende nach Deutschland kommen als in den vergangenen Monaten, wird der Druck auf die Bundesregierung, den Ländern mehr Geld zu geben, jedoch weiter steigen. Das ist ein Szenario, das unter anderem die FDP unbedingt vermeiden will. Deshalb betont sie, dass auch die Länder einen Beitrag leisten müssten - etwa durch mehr Effizienz in ihren Ausländerbehörden und mehr Personal für Asylklageverfahren an den Verwaltungsgerichten.
dp/fa