Der Landtag ist der Ansicht, der Austritt von Zeschmann aus der Fraktion von BVB/Freie Wähler führe dazu, dass die im Fraktionsgesetz geforderte Stärke von fünf Mitgliedern nicht mehr gegeben ist. Vida beruft sich dagegen auf einen Passus, nach dem nach einer Landtagswahl eine Fraktion auch mit fünf Prozent der Zweitstimmen und vier Sitzen gebildet werden kann. Das trifft nach Prüfung des Landtags in diesem Fall nicht zu und ist nur selten anwendbar.
Die Abgeordneten der Freien Wähler sehen darin nach eigenen Angaben eine Verletzung der Rechte einer Fraktion aus Artikel 67 der Landesverfassung. "Es liegt verfassungsrechtlich auf der Hand, dass man nicht schlechter gestellt werden kann, wenn man statt der vier sogar fünf Sitze errungen hat und im späteren Verlauf auf vier Sitze absinkt", argumentierten die Freien Wähler.
Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke hatte den Freien Wählern am Dienstag mitgeteilt, dass sie ihren Status als Fraktion verloren haben. Für die vier Abgeordneten gelten laut Landtag die Regeln für Fraktionslose. Die Freien Wähler waren 2019 mit fünf Prozent und fünf Mitgliedern in den Landtag eingezogen.
Zeschmann hatte am Montag seinen Austritt aus der Fraktion von BVB/Freie Wähler angekündigt. Am Dienstag wechselte er zur AfD im Landtag, die ihn einstimmig aufnahm. Er gab als Grund für den Austritt an, dass der bisherige Fraktionschef Vida Intrigen veranlasst habe. Vida warf Zeschmann vor, er wolle mit dem Wechsel eine bessere Ausgangsposition für die Landtagswahl haben. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft den AfD-Landesverband seit 2020 als rechts-extremistischen Verdachtsfall ein. Im September nächsten Jahres wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt.