Diese Zahl beschreibe jedoch nur "einen Teil der operativen Kräfte, die sich mit Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Rückführungsprozessen befassten", erklärte die Sprecherin weiter, ohne dass sie die Gesamtzahl exakt beziffern könne. Inwiefern sich das vom Bundeskabinett Ende Oktober beschlossene Gesetz zur Erleichterung von Abschiebungen auf den Kräftebedarf der Bundespolizei auswirken werde, sei ungewiss.
Der für die Bundespolizei zuständige Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Roßkopf, fordert zusätzliches Personal. "Die Kolleginnen und Kollegen, die für Rückführungen abgestellt sind, fehlen für einen oder mehrere Tage an anderer Stelle", sagte er. "Dabei sind wir unter anderem wegen der Grenzkontrollen ohnehin schon unterbesetzt. Die Abschiebungen kommen noch hinzu." Roßkopf fuhr fort: "Wir brauchen hierfür feste Dienstposten und mehr Stellen. Denn es soll ja mehr Rückführungen geben. Die Belastung wird also noch zunehmen." Die Länderpolizeien sind dafür zuständig, Abschiebungen vorzubereiten und die Betroffenen zu den Flughäfen zu bringen. Dort übernimmt dann die Bundespolizei.
2021 und 2022 gab es jeweils rund 12.000 Abschiebungen. Im ersten Halbjahr 2023 waren es 7.800. Roßkopf hält 20.000 Abschiebungen für theoretisch möglich. Die Bundesregierung geht allerdings lediglich von rund 600 zusätzlichen Abschiebungen pro Jahr aus.
Der Entwurf des Abschiebegesetzes sieht eine Ausweitung des Abschiebegewahrsams von zehn Tagen auf 28 Tage vor. Außerdem sollen Handys von abgelehnten und nicht geduldeten Asylbewerbern und ‑bewerberinnen ausgelesen werden können, um ihre Identität festzustellen. Beamte sollen in Sammelunterkünften nicht nur die Zimmer der Betroffenen betreten dürfen, sondern auch andere Räume der Unterkunft, wenn der Verdacht besteht, dass Betroffene sich dort verstecken.
Allerdings gibt es Kritik von Rechtsexperten, ob diese Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. In der Grünen-Bundestagsfraktion herrschen dieselben Bedenken. Es ist daher auch nicht gesichert, dass Letztere dem Gesetz im Bundestag zustimmen wird. Dort liegt es nun zur Beratung und Beschlussfassung.