Die verschärften Regeln sollen unter anderem für den Handel mit Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen gelten. Unter das neue Gesetz fallen der Einigung zufolge ab 2029 auch finanzstarke Fußballvereine wie der FC Bayern München oder Borussia Dortmund. Der Profifußball mit seinen Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten gilt als mögliches Einfallstor für Geldwäsche in Europa.
Die Behörden sollen zudem Kryptowährungen und die Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von mindestens 50 Millionen Euro strenger überwachen. Eigentümer von Unternehmen mit einem Anteil von mindestens einem Viertel müssen EU-weit registriert werden. Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass russische Oligarchen die EU-Sanktionen infolge des Angriffs auf die Ukraine umgehen können.
Strengere Anti-Geldwäsche-Regeln für Kryptowährungen, Banken, Oligarchen und Fußballvereine seien "längst überfällig", betonte der Verhandlungsführer im Europaparlament, Eero Heinäluoma. Ein EU-weit einheitlicher Rahmen stopfe die nationalen Schlupflöcher. "Bislang verlieren die Mitgliedstaaten Milliarden von Euro", erklärte der finnische Sozialdemokrat.
In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge über 10 000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren. Bei den Verhandlungen unter den EU-Ländern hatte Deutschland sich kritisch zu einer Obergrenze geäußert. In anderen Ländern der Staatengemeinschaft gelten bereits Obergrenzen.
Abgeordnete der Union sehen Teile der neuen Verordnung kritisch, etwa die Obergrenze für Barzahlungen. "Man sollte den Kampf gegen Geldwäsche nicht mit dem Kampf gegen Bargeld verwechseln", erklärte der Vorsitzende der CSU-Europaageordnete Markus Ferber. Zudem seien die neuen Vorschriften für Fußballvereine "komplett willkürlich".
Die Einigung muss vom Parlament und vom Rat formell angenommen werden. Gelten sollen die neuen Regeln Parlamentsangaben zufolge grundsätzlich drei Jahre nach Inkrafttreten.
Im Kampf gegen Geldwäsche ist in der EU auch eine gemeinsame Geldwäschebehörde, die "Anti-Money Laundering Authority" (AMLA) geplant. Sie soll die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Der Sitz der Amla wird in diesem Jahr festgelegt, die Bundesregierung will die Geldwäsche-Ermittler nach Frankfurt holen.