Daher müsse die Einsetzung des Untersuchungsausschusses insgesamt abgelehnt werden. Es wird nun erwartet, dass die Union Verfassungsklage einreichen wird. Dann muss die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Bei dem Untersuchungsausschuss geht es um die Rolle von Olaf Scholz als früherem Bundesfinanzminister und jetzigem Bundeskanzler. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister Einfluss auf die "Cum-Ex-"Steueraffäre der Warburg-Bank genommen zu haben. Scholz hatte dies zurückgewiesen. Durch "Cum-Ex" war dem Staat ein Gesamtschaden von geschätzt mindestens zwölf Milliarden Euro entstanden. Anleger hatten sich eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten lassen.
In dem Schreiben von SPD, Grünen und FDP heißt es mit Blick auf den Unionsantrag und unter Verweis auf eine Expertenanhörung: Dem vorliegenden Antrag könne in dieser Form nicht zugestimmt werden, "weil der größere Teil der Fragen im Gesamtzusammenhang des Antrages nach wie vor selbstzweckhaft Vorgänge im Land Hamburg untersuchen will". Der Untersuchungsauftrag müsse sich jedoch grundsätzlich auf das Handeln der Bundesregierung beziehen. Die von CDU/CSU vorgeschlagenen Änderungen gingen nicht weit genug, so dass es bei der Verfassungswidrigkeit der meisten Fragen bleibe. Die Koalition sei bereit zu weiteren Gesprächen, wenn die Union "eine grundlegende Überarbeitung" ihres Antrags gemäß der Experten-Hinweise vornehme.
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