"Auch wenn die verfassungsrechtlichen Hürden für künftige Verfahren hoch bleiben, haben wir jetzt ein weiteres Instrument zum Schutz unserer Demokratie", teilte die Ministerin weiter mit. "Diese Entscheidung fällt in eine Zeit, die eines erneut zeigt: Der Rechtsextremismus ist die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie – und für Menschen in unserem Land."
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die rechtsextreme Partei Die Heimat - früher NPD - zuvor für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Dadurch entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei und von Spenden an sie, wie das Gericht entschied. Die Partei überschreite die Schwelle von der bloßen Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu deren Bekämpfung, erklärte es.
Das Verfahren gegen die Partei Die Heimat war das erste dieser Art. Die Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien für vorläufig sechs Jahre von der öffentlichen Finanzierung auszuschließen, war 2017 ins Grundgesetz eingefügt worden, nachdem ein Verbotsverfahren gegen die NPD zum zweiten Mal gescheitert war. Anders als ein Parteiverbot setzt das Streichen von Staatsgeldern nicht voraus, dass die betroffene Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele potenziell auch erreichen kann.
Den Antrag zum Streichen der öffentlichen Mittel für die NPD stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung im Jahr 2019. Gerichtsvizepräsidentin Doris König erläuterte nun, dass die Voraussetzungen dafür vorlägen. Die Partei sei nach wie vor verfassungsfeindlich.
Das Urteil wurde unter anderem mit Blick auf die AfD mit Spannung erwartet. Seit einigen Tagen wird in der Politik darüber diskutiert, ob auch der AfD die öffentlichen Gelder gestrichen werden könnten. Auch das müsste vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt werden. In Karlsruhe ging es am Dienstag aber nur um die Partei Die Heimat.
Berichte über ein Treffen mit rechtsextremistischen Aktivisten in Potsdam, bei dem mehrere Politiker der AfD zugegen waren, haben dagegen der Partei nach eigenen Angaben bei der Mitgliederentwicklung bislang nicht geschadet. Zwischen dem 10. Januar und dem 22. Januar seien etwa 1400 Aufnahmeanträge neu eingegangen, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Im gleichen Zeitraum habe es Austritte "im mittleren zweistelligen Bereich" gegeben.
Die Partei habe netto seit Jahresbeginn etwas mehr als 1000 neue Mitglieder hinzugewonnen und habe aktuell rund 41.000 Mitglieder, sagte der Sprecher. Er wies allerdings darauf hin, dass aufgrund einer einmonatigen Widerspruchsfrist im Januar vollzogene Eintritte aus Anträgen auf Mitgliedschaft resultierten, die bereits 2023 gestellt worden seien.
In einer bundesweiten Wahlumfrage hat die AfD an Zuspruch verloren, bleibt aber weiterhin die zweitbeliebteste Partei. In der wöchentlichen Befragung des Meinungsforschungsinstituts Insa für die "Bild" rutscht die Partei im Vergleich zur Vorwoche von ihrem bisherigen Höchstwert von 23 Prozent auf nun 21,5 Prozent ab.
Zulegen konnten in der Umfrage vor allem die sonstigen Parteien, die von 8 auf 11,5 Prozent kletterten. Hierzu zählt auch das neue Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das hier allerdings nicht separat ausgewiesen wird. Zuletzt hatte die AfD in dieser Umfrage über den Jahreswechsel leicht verloren (minus 0,5 Prozentpunkte). Insgesamt befindet sich die Partei in allen Umfragen seit Mitte 2022 in einem deutlichen Aufwärtstrend.
Die Umfrage mit rund 2000 Befragten im Zeitraum von Freitag bis Montag unterscheidet sich methodisch von einer weiteren wöchentlichen Insa-Befragung für die "Bild am Sonntag", die zwei Tagen zuvor veröffentlicht wurde. Dort lag die AfD im Vergleich zur Vorwoche konstant bei 22 Prozent, das darin separat ausgewiesene BSW kam auf 7 Prozent.