Wer daheim schlechteres Internet hat als es ihm vertraglich zugesichert ist, sollte nach Ansicht von Verbraucherschützern eine Preisreduktion von 15 Euro pro Monat bekommen. Bei dem seit Ende 2021 gültigen Minderungsanspruch gebe es gravierende Probleme bei der Durchsetzung, daher sei eine pauschale Regelung nötig, heißt es in einem Schreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Die bisher gültige Regelung enthält zwar klare Kriterien, ab wann ein Verbraucher besagten Minderungsanspruch hat, lässt aber Interpretationsspielraum zu bei der Frage, wie hoch genau diese Preisminderung ausfallen soll.