In der Praxis könnten die Verbraucherinnen und Verbraucher von dem neuen Recht nur schwer Gebrauch machen, heißt es in dem Schreiben. "Anbieter berechnen die Minderungshöhe intransparent und zu gering, gewähren unter Umständen gar keine Minderung oder Sonderkündigung." Die Liste der Hürden und der Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern sei lang. In einer Gesetzesreform sollte es erhebliche Nachbesserungen geben, fordern die Verbraucherschützer.
Mit dem Minderungsanspruch wurde der Druck auf die Internetanbieter erhöht, bei ihren Kunden für ein gutes Netz zu sorgen, etwaige Defizite schnell zu beseitigen und generell nicht mehr zu versprechen als sie halten können. Allerdings ist es aufwendig, bis der Verbraucher sein Anrecht auf Preisminderung schwarz auf weiß bescheinigt bekommt.