Fahrgäste müssen die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen, können die Zusatzkosten dann aber erstattet bekommen. Reisende mit einem Deutschlandticket könnten davon aber ausgenommen werden, weil die neue Fahrkarte nach einem Entwurf für eine Neufassung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung als "erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt" eingestuft werden soll.
Jungbluth sagte, offenbar befürchteten Eisenbahnunternehmen bei einem Ausweichen von Deutschlandticket-Nutzern auf höherwertige Züge übervolle Züge. Eine Einschränkung von Fahrgastrechten zerstöre aber Vertrauen in den Schienenverkehr. "Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen das bisher gar nicht und könnten in die Falle tappen." Das Verkehrsministerium verweist bei der möglichen Regelung auf einen expliziten Wunsch der Branche. "Insgesamt sorgt das Deutschlandticket für eine deutliche finanzielle Entlastung bei gleichzeitiger Angebotserweiterung und ist damit auch in puncto Verbraucherfreundlichkeit eine deutliche Verbesserung für Reisende im Nahverkehr", sagte ein Sprecher.
Im Verkehrsausschuss des Bundestags findet eine Anhörung zu einer Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes aufgrund von EU-Vorgaben statt. Geändert werden soll im Zuge dessen auch die Eisenbahn-Verkehrsverordnung. Jungbluth sagte, schon die Kombination aus einem Deutschlandticket und einem Fernzugticket werde dazu führen, dass die Fahrgastrechte nicht für die gesamte Verbindung gelten. "Die Deutsche Bahn sollte die Integration des Deutschlandtickets ermöglichen, damit Reisende während der kompletten Fahrt geschützt sind. Das würde die Kundenzufriedenheit erhöhen und Bahnfahren attraktiver machen."
Das Deutschlandticket soll mit einem Einführungspreis von 49 Euro im Monat zum 1. Mai starten. Geplant ist ein digital buchbares, monatlich kündbares Abonnement, das in Bussen und Bahnen in ganz Deutschland gilt.
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