"Dabei haben sie die ihnen gesetzten Grenzen vollumfänglich ausgenutzt und machen es den Strafverfolgern äußerst schwer", sagte der Polizeipräsident. Die Behörden werteten mit großem Aufwand und mit Unterstützung von Dolmetschern und Islamwissenschaftlern alle Videos und Fotos zu der Demonstration aus, sagte ein Sprecher der Essener Polizei. Das werde sicher noch einige Zeit dauern. Bis Dienstagmittag seien dabei aber keinerlei strafrechtlich relevanten - also verbotenen - Fahnen und Symbole entdeckt worden.
Das gelte auch für ein Banner zum Kalifatstaat, das bei der Demonstration gezeigt worden sei. Nicht verboten sei auch der ausgestreckte Zeigefinger, der in Essen gezeigt worden und in der Szene als Erkennungszeichen des Islamstaates bekannt sei, sagte der Sprecher. Nach seiner Kenntnis stammten die meisten Demonstrationsteilnehmer nicht aus Essen.
Ein Strafverfahren läuft gegen den Versammlungsleiter wegen der Art und Weise, wie er die Auflagen für die Demonstration bekannt gegeben hatte. Zum konkreten Fall könne er wegen der laufenden Ermittlungen nichts sagen, sagte der Sprecher. Generell komme es vor, dass bei solchen Reden zu Demonstrationsauflagen einschränkende Halbsätze wie "Es darf nicht behauptet werden, dass...." nur geflüstert und dann die verbotenen Sätze gebrüllt würden, so dass sie doch wie eine Parole wirken.