Die Reform der Koalition treffe die Oppositionsparteien im Bundestag "überproportional", betonten Merz und Dobrindt. Gegen dieses Wahlrecht habe die Union zwar zwischenzeitlich einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt. "Wir würden es aber sehr begrüßen, wenn wir in dieser für unsere Demokratie so wichtigen Wahlrechtsfrage trotz der von der Regierungsmehrheit getroffenen Entscheidung doch noch zu einer gemeinsamen Einigung kommen könnten", heißt es in dem Schreiben an die Fraktionschefs Rolf Mützenich (SPD), Katharina Dröge und Britta Haßelmann (beide Grüne) und Christian Dürr (FDP).
Anlass für die Aufforderung der Union ist ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch die Wahlrechtsreform von 2020 als mit dem Grundgesetz vereinbar passieren lassen. Die Ampel-Koalition hat aber mittlerweile ein neues Wahlrecht durch den Bundestag gebracht, um den auf 736 Abgeordnete aufgeblähten Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete zu verkleinern.
Überhang- und Ausgleichsmandate sollen entfallen, entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament ist demnach allein ihr Zweitstimmenergebnis. Auch die Grundmandatsklausel fällt weg. Nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
Jede Partei, die in den Bundestag will, muss künftig bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen. Des könnte bedeuten, dass die CSU bei der nächsten Wahl den Einzug in den Bundestag verpasst. 2021 hatte die CSU 5,2 Prozent erhalten. Turnusgemäß soll im Jahr 2025 ein neuer Bundestag gewählt werden.