Haushaltspolitiker aus der SPD hatten zuletzt die Möglichkeit ins Spiel gebracht, wegen des Hochwassers die Schuldenbremse auch in diesem Jahr auszusetzen. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich plädierte dafür, mögliche Bundeshilfen für die Flutopfer von der Schuldenbremse auszunehmen. Auch für die Grünen im Bundestag ist das erneute Aussetzen der Schuldenbremse wegen der Hochwasserlage eine Option. FDP-Fraktionschef Christian Dürr wies derlei Überlegungen zurück.
Als Folge eines Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts, das für Milliardenlöcher im Bundesetat sorgte, setzte der Bundestag Mitte Dezember für das Jahr 2023 die Schuldenbremse erneut aus - zum vierten Mal in Folge. Für das Haushaltsjahr 2024 will die Ampel-Regierung die Schuldenbremse vorerst nicht aussetzen. Eine Ausnahme aber soll für die Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 geprüft werden. Dabei geht es um rund 2,5 Milliarden Euro. Auch für den Fall einer veränderten Lage in der Ukraine behält sich die Ampel das spätere Aussetzen und zusätzliche Kredite vor.
Linder sprach sich außerdem dafür aus, die Methode zur Berechnung des Bürgergeldes zu überprüfen. Aufgrund der Inflationserwartung sei der Regelsatz des Bürgergeldes zum 1. Januar sehr stark gestiegen, sagte der FDP-Politiker der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten" (Freitag). "Deshalb muss die Berechnungsmethode überprüft werden, damit die Inflation nicht überschätzt wird."
Zum Start des neuen Jahres ist das Bürgergeld im Vergleich um zwölf Prozent gestiegen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder und Jugendliche liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Hintergrund der Erhöhung sind gestiegene Lebenshaltungskosten, die bei der Berechnung der Regelsätze berücksichtigt werden. Der Regelsatz für das Bürgergeld wird jährlich an Preise und Löhne angepasst und berücksichtigt auch die Inflation.