Klein erläuterte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass der Volksverhetzungsparagraf künftig angewendet werden sollte, ohne dass wie bisher die Störung des öffentlichen Friedens festgestellt werden müsse. In der Praxis gebe es oft Schwierigkeiten bei der Anwendung der bisherigen Regelung. "Es hat in der Vergangenheit viele Einstellungen von Ermittlungsverfahren gegeben, die bei den Betroffenen und in der Öffentlichkeit auf Unverständnis getroffen sind", erklärte Klein. "Diese klarstellende gesetzliche Änderung sollte zeitnah erfolgen, damit wir als Staat deutlich rote Linien aufzeigen - gegen jede Form von Hass und Hetze auf unseren Straßen."
Volksverhetzung ist im Paragrafen 130 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dazu gehören verschiedene Arten von Taten. Die am schwersten geahndeten werden mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und höchstens fünf Jahren bestraft. Voraussetzung ist stets, dass die Taten in Verbindung mit einer Öffentlichkeitswirkung stehen oder sich an Minderjährige richten.
Prien, die Sprecherin des Jüdischen Forums der CDU ist, schrieb in einem Beitrag für die "Bild"-Zeitung: "Radikalen Islamisten müssen wir das Leben so schwer wie möglich machen." Die Gesellschaft müsse "über solche neuen Wege diskutieren und wo nötig die entsprechenden Rechtsrahmen schaffen", verlangte sie weiter. "Darüber hinaus müssen die rechtlichen Konsequenzen bei der Unterstützung von Terror und Antisemitismus in allen Bereichen verschärft werden." Konkreter wurde sie nicht. "Unser Problem ist, dass wir viele Täter nicht ausweisen können", sagte sie.
Nach dem Blutbad der palästinensischen Terrororganisation Hamas in Israel und angesichts der israelischen Gegenschläge im Gazastreifen haben am Wochenende in vielen deutschen Städten Unterstützer der Palästinenser protestiert, vielerorts trotz Verboten. Neben dem von Islamisten missbrauchten Ruf "Gott ist groß/größer" und dem Slogan "Free Palestine" wurde auch Solidarität mit dem Netzwerk Samidoun bekundet, dass den Hamas-Terror in Berlin offen bejubelt hatte und einem Betätigungsverbot unterworfen werden soll.