Um weitere Schuldenaufnahmen zu verhindern, müsse man bei der illegalen Migration und beim Bürgergeld für arbeitsfähige Menschen Milliarden einsparen, sagte Aiwanger. Angesprochen darauf, dass Einsparungen in diesen Bereichen die fehlenden 60 Milliarden im Haushalt nicht ausgleichen könnten, sagte er: "Vielleicht nicht voll, aber es wäre ein nennenswerter Beitrag. Einige Milliarden sind es auf alle Fälle, die auf der Straße liegen." Bei Renten wolle er dagegen nicht sparen. "Das sind die Leute, die Deutschland aufgebaut haben."
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Haushalt von 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Bund darf zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder damit nicht für den Klimaschutz nutzen. Das könnte sich stark auf den Klima- und Transformationsfonds auswirken. Aus dem Fonds sollen zum Beispiel Programme für mehr Klimaschutz, für die Ansiedlung von Zukunftstechnologien und die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft finanziert werden.
Die "Frankfurter Rundschau" schreibt zur Haushaltskrise:
"Der deutsche Staat hat in den zurückliegenden Jahren viel zu wenig investiert hat. Es wird Milliarden kosten, diesen Investitionsstau wieder aufzulösen. Gleichzeitig stimmt, dass in der Vergangenheit vor allem die großen Koalitionen die eingesparten Infrastruktur-Mittel mit vollen Händen an anderer Stelle ausgegeben haben. Die Ampel-Koalition muss diese Versäumnisse nun ausbaden - mit dem Unterschied, dass die wirtschaftlich guten Jahre vorbei sind und dass ihr durch den Karlsruher Richterspruch auch noch das wichtigste Finanzierungsinstrument abhandengekommen ist. An einer ehrlichen Bestandsaufnahme führt kein Weg vorbei. Eine solche Eröffnungsbilanz allerdings wird sich niemals in den zwei Wochen erstellen lassen, die bis zur Verabschiedung des Haushalts für das kommende Jahr noch bleiben. Für 2024 wäre deshalb eine abermalige Aussetzung der Schuldenbremse der richtige Weg. Als Haushaltssanierer kann sich Finanzminister Christian Lindner auch noch im Wahljahr 2025 beweisen."