Den Energiesparstandard EH40 hatte die Ampel im Koalitionsvertrag für 2025 vereinbart. EH40 heißt: ein Bedarf von 40 Prozent der Energie eines Vergleichsneubaus. Zuletzt war Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) auf Distanz zu dem Vorhaben gegangen. Bei entsprechenden Verhandlungen auf EU-Ebene will sich die Regierung zudem zwar "für anspruchsvolle Sanierungsquoten für den gesamten Gebäudebestand" einsetzen. Verpflichtende Sanierungen einzelner Wohngebäude soll es aber nicht geben.
Bei Bauvorhaben soll es Steuervorteile durch besondere Abschreibungsregeln, die sogenannte Afa, geben. Der "Klimabonus", der Hauseigentümer beim Tausch alter, fossiler gegen neue, klimafreundliche Heizungen fördert, soll erhöht und auch auf Wohnungsunternehmen und Vermieter ausgeweitet werden. Den Ländern soll eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglicht werden. Im Zeitraum von 2022 bis 2027 sollen ihnen "Programmmtitel in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung" gestellt werden. In Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten soll der Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfacht und beschleunigt werden. KfW-Förderprogramme sollen attraktiver ausgestaltet und erweitert werden.
Die anpeilte sogenannte Wohngemeinnützigkeit soll im kommenden Jahr an den Start gehen. Dabei sollen Vermieter, die dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen, steuerlich begünstigt und gefördert werden. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hatte zuletzt eine Umsetzung der Pläne des Bauministeriums noch 2023 gefordert.
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