Der Minister will stattdessen mit der Reform im Wesentlichen das Geld zwischen den Apothekerinnen und Apothekern umverteilen. Zusätzlich plant er, die Vorschriften für den Betrieb von Apotheken zu lockern, was die Apothekerschaft regelmäßig ablehnt. "Mit dieser Strukturreform werden wir das Apothekenstreben nicht nur aufhalten, sondern es wird wieder mehr Apotheken insbesondere auf dem Land geben", sagte Lauterbach am Mittwoch auf Anfrage zu seinen Plänen.
Konkret will Lauterbach erreichen, dass sehr umsatzstarke Apotheken in den Städten weniger Geld bekommen und insbesondere Landapotheken mehr. Dazu will er die Honorare umstrukturieren. Bisher bekommen die Apothekerinnen und Apotheker für jedes Medikament, das sie an gesetzlich Versicherten abgeben, einen festen Betrag von 8,35 Euro. Dazu kommt ein prozentualer Zuschlag von drei Prozent des Medikamentenpreises. Diese prozentuale Beteiligung bevorteilt Apotheken, die zum Beispiel Onkologen mit den üblicherweise sehr teuren Krebsmedikamenten beliefern. Apotheken, die in ländlichen Lagen eher das übliche Medikamentenspektrum abgeben, nutzt dagegen der Sockelbetrag stärker.
Dem will Lauterbach nun Rechnung tragen. Er plant, den prozentualen Anteil in zwei Schritten auf zwei Prozent abzusenken und dafür den Fixbetrag anzuheben – bis 2026 auf fast 9 Euro. Damit werden rund 300 Millionen Euro im Jahr umverteilt. Zum Vergleich: Die Apotheker fordern aktuell, den Fixbetrag auf 12 Euro anzuheben – ohne Absenkung der prozentualen Beteiligung.
Es soll neben der Umverteilung aber auch etwas mehr Geld für die Apotheken geben. So will Lauterbach den Rabatt, den die Apotheken pro Medikament den gesetzlichen Kassen gewähren müssen, leicht reduzieren. Das kostet die Beitragszahlenden 185 Millionen Euro. Weitere 50 Millionen Euro müssen die Kassen aufbringen, weil der Minister auch die Nacht- und Wochenenddienste besser honorieren will. Das nutzt tendenziell ebenfalls den Landapotheken, weil sie häufiger diese Dienste leisten müssen. Konkret geplant ist, dass Apotheken für jeden Notdienst eine Pauschale von 550 Euro bekommen, rund 150 Euro mehr als heute.
Schließlich plant der Minister die Zulassung der Telepharmazie, also die Beratung bei der Medikamentenabgabe per Video. Künftig soll erlaubt sein, dass eine Filiale zeitweise nur noch mit einem erfahrenen pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) besetzt ist und die Beratung durch den Apotheker per Video gewährleistet wird. Für Notdienste, die Abgabe von Betäubungsmitteln oder das Impfen muss die Apothekerin oder der Apotheker allerdings weiter persönlich anwesend sein.