Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte mit Sitz in London berichtete am Montag von «intensivem» Beschuss in der Nacht im Nordosten Syriens. Die Organisation stützt sich bei ihren Angaben auf Informationen von Aktivisten vor Ort.
Ankara rechtfertigt die am Donnerstag begonnenen Angriffe in Syrien nach dem Selbstmordattentat in Ankara mit dem Recht auf Selbstverteidigung. Am 1. Oktober waren dabei zwei Polizisten verletzt und beide Angreifer getötet worden. Die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK bekannte sich zu dem Anschlag. Die Türkei sieht die YPG als Ableger der PKK und stuft beide als Terrororganisationen ein. Die türkische Luftwaffe fliegt auch immer wieder Luftschläge gegen die PKK im Nordirak, wo diese ihr Hauptquartier hat.
Das türkische Militär hat seit 2016 mehrere Militäroffensiven in Nordsyrien durchgeführt, die sich hauptsächlich gegen die YPG richteten - und hält im Nachbarland Grenzregionen besetzt. In Europa und den USA ist nur die PKK als Terrororganisation gelistet. Die von Kurdenmilizen angeführten SDF sind in Syrien im Kampf gegen islamistische Terroristen ein enger Verbündeter der USA.