Die FDP fordert mehr Geld vom Land für das neuartige Alarmierungssystem, das im Fall eines möglichen Kreislaufstillstands die nächstgelegenen registrierten Ersthelfer über ihr Smartphone lokalisiert und zum Einsatzort navigiert. Zu den vordringlichen Aufgaben gehören dort dann die Herzdruckmassage, der Einsatz eines Defibrillators und eine Einweisung des Rettungsdiensts. Schnelle Erstversorgung ist laut dem Ministerium besonders wichtig, weil die Chancen einer erfolgreichen Herz-Lungen-Wiederbelebung ohne eine sofortige Laien-Reanimationen erheblich sinken.
Die Apps ermöglichen laut FDP, dass Retter in der Hälfte der gesetzlichen Hilfsfrist vor Ort sind, also im Durchschnitt bei fünf bis sieben Minuten. Die Hilfsfristen betragen aktuell laut Vorgaben des Landes noch "möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten". Das Land wollte die Frist auf zwölf Minuten in 95 Prozent der Fälle festlegen, ist damit aber vor Gericht gescheitert.
Etwa 4500 (Vorjahr: rund 3300) Menschen sind als App-Ersthelfer registriert. Dafür ist eine Mindestqualifikationen vorgegeben. In Betracht kommen ausgebildetes hauptamtliches oder ehrenamtliches Personal im Rettungs- oder Sanitätsdienst der Hilfsorganisationen, Klinikbeschäftigte mit medizinischer Ausbildung und Reanimationstraining sowie Angehörige der Feuerwehr.
Für die smartphonebasierte Alarmierung werden in Baden-Württemberg drei Systeme eingesetzt: vornehmlich die App "First AED" von der Initiative Region der Lebensretter unter anderem in den Regionen Aalen, Freiburg und Heilbronn, gefolgt von "Mobile Retter" (im Rettungsdienstbereich Neckar-Odenwald-Kreis) und "Corhelp3r" (Göppingen). Andere Kommunen wie Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Tübingen wollen laut dem Ministerium nachziehen. Ziel des Landes sei eine hilfsorganisationsübergreifende, flächendeckende, einheitliche Ersthelfer-Alarmierung per Smartphone.
"Insbesondere dort, wo noch keine solchen Systeme existieren, sollte das Land Anreize schaffen, ohne dabei das bodengebundene Rettungswesen zu vernachlässigen", sagte FDP-Fraktionsvize Nico Weinmann. Das Innenministerium sieht sich aber nicht in der Pflicht, für die ehrenamtlichen Helfer Gelder aus dem Topf für den professionellen Rettungsdienst locker zu machen.
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