Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Reisenden im Streit mit der Rücktrittskostenversicherung den Rücken: Wer einen stornierten Flug mit Bonusmeilen bezahlt hat, die nun unwiederbringlich verloren sind, hat Anspruch auf Entschädigung. Das ergibt sich aus einem Karlsruher Urteil von Anfang März, das am Montag veröffentlicht wurde. Der Kläger hatte Flüge in die USA und wieder zurück gebucht, die er mit Bonusmeilen aus einem Programm der Fluggesellschaft bezahlte. Wegen einer Erkrankung stornierte er die Reise. Nach den Bedingungen der Fluggesellschaft werden die eingesetzten Bonusmeilen in einem solchen Fall nicht wieder gutgeschrieben.