Beim Thema Sponsoring habe es bisher "Transparenzdefizite" gegeben, heißt es in dem Gesetzentwurf, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden soll. Außer der AfD waren an den Verhandlungen alle Bundestagsparteien beteiligt.
Vorgeschrieben wird künftig grundsätzlich ein "angemessenes und marktübliches Verhältnis von Leistung und Gegenleistung". Ansonsten gilt die Einnahme als Spende. Damit das für die Öffentlichkeit nachvollziehbar werde, müssten im Sponsoring-Bericht – neben Namen und Anschrift des Zuwendenden und der Höhe der Zuwendung – auch Art und Umstände des Sponsorings dargestellt werden, heißt es im Entwurf.
Auch bei den Spenden soll mehr Transparenz geschaffen werden: Großspenden müssen künftig ab einem Betrag von 35.000 Euro sofort gemeldet werden. Bisher liegt die Grenze bei 50.000 Euro. Mit der Neufassung des Parteiengesetzes soll auch ein Schlupfloch geschlossen werden: So werden erstmals Regelungen für sogenannte Parallelaktionen festgelegt. Das sind von Einzelpersonen, Verbänden oder Unternehmen bezahlte Werbeaktionen ganz im Stil und Design einer Partei. Sie gelten künftig als Spende, sofern die betroffene Partei keine Unterlassung verlangt.
Kern des Gesetzentwurfs ist die Festlegung der absoluten Obergrenze bei der staatlichen Parteienfinanzierung auf 185 Millionen Euro rückwirkend ab dem Jahr 2018. Die von der großen Koalition damals beschlossene Anhebung um 25 auf 190 Millionen Euro hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang 2023 für verfassungswidrig erklärt, weil die Parteien die Erhöhung nach Ansicht der Richter nicht ausreichend begründet hatten. Im Gesetzentwurf wird das nun nachgeholt. So führen die Parteien unter anderem die hohen Kosten der Digitalisierung an. "Die Parteien machen sich nicht die Taschen voll, sondern es geht um den Erhalt demokratischer Strukturen", sagte der Finanzpolitiker Sebastian Brehm (CSU), der die Verhandlungen maßgeblich geführt hat.
Ohne die jetzt vorgesehene Neuregelung hätten alle Parteien zusammen rund 125 Millionen Euro zurückzahlen müssen. Durch die neue Obergrenze reduziert sich der Betrag nach Angaben aus Verhandlungskreisen auf etwa 12 Millionen Euro. Einen Großteil davon hätten die Parteien aber bereits zurück gezahlt, hieß es dort.