Darüber informierte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite. Vom Ausgang hängt ab, ob die Wahl wie geplant in knapp zwei Wochen komplett wiederholt werden kann - oder der Termin schlimmstenfalls wieder abgesagt und verschoben werden muss. Der Beschluss des Zweiten Senats wird um 9.30 Uhr schriftlich veröffentlicht.
Wegen der vielen Pannen hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen sind ein zweites Mal zu wählen.
Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Die angekündigte Entscheidung betrifft das prominenteste der anhängigen Verfahren mit mehr als 40 Beschwerdeführern - und dort allem Anschein nach erst einmal nur den Eilantrag. Denn kurz vor der Veröffentlichung der Entscheidung bekamen alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses Gelegenheit, bis zum 3. März zum Antrag in der Hauptsache Stellung zu nehmen.
Über das Schreiben der Senatsvorsitzenden und Vizegerichtspräsidentin Doris König mit Eingangsstempel vom 30. Januar, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hatten mehrere Berliner Medien zuerst berichtet. Mit dem Eilantrag wollen die Klägerinnen und Kläger erreichen, dass die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe abschließend im Hauptverfahren entschieden hat.
Bei alldem geht es noch nicht um die vorgesehene Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom selben Tag in nur einigen Wahlbezirken der Hauptstadt. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Für diese Wahl gibt es noch keinen Termin.
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