
Mit dem im Dezember verabschiedeten Gesetz wurde ein neues "Amt für Souveränitätsschutz" eingerichtet, das eventuelle Bedrohungen Ungarns aus dem Ausland überwachen soll. Das bereits geltende Verbot der Parteienfinanzierung aus dem Ausland wurde damit auf Vereine und andere Organisationen ausgeweitet. Verantwortlichen dieser Organisationen, die versuchen, Finanzquellen aus dem Ausland zu verschleiern, drohen zudem drei Jahre Freiheitsentzug.
Ungarn muss nun innerhalb von zwei Monaten auf die Vorwürfe reagieren. Kann das Land sie nicht entkräften, kann die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Ungarn klagen. Im Fall einer Verurteilung würde dem Land dann bei einem weiteren Festhalten an dem Gesetz eine Geldstrafe drohen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die für die Einhaltung von EU-Recht zuständige EU-Kommission gegen das Land wegen Bedenken am Zustand des Rechtsstaats ein Verfahren einleitet. Im Dezember hatte sie allerdings auch zehn Milliarden Euro an eingefrorenen Geldern für Ungarn freigegeben mit der Begründung, dass der ungarische Regierungschef Viktor Orban die dafür nötigen Reformen umgesetzt habe.