Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Eltern bei der Beantragung einer Vielzahl von Familienleistungen, beispielsweise dem Kindergeld oder dem Kinderzuschlag. Auch bei der geplanten Kindergrundsicherung soll sie eine zentrale Rolle spielen.
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur hieß es von der BA, dass eine "Vorlaufzeit des komplexen Gesetzesvorhabens von mindestens 12 Monate erforderlich" sei, um es erfolgreich umzusetzen. Darauf habe die BA immer wieder hingewiesen. "Bislang soll nach dem Zeitplan, den Ministerin Paus beschrieben hat, ein für die Verwaltung umsetzungsreifer Gesetzentwurf - nach Bundesratsentscheidung - erst im Februar 2024 vorliegen. Eine Umsetzung zum 1. Januar 2025 wird, nach derzeitigem Stand, damit nicht möglich sein."
Ein Sprecher des Familienministeriums teilte mit, die Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit liege dem Ministerium vor - sie werde geprüft. "Für die Familien in Deutschland ist es wichtig, dass die Kindergrundsicherung kommt und sie sich auf die Leistungen der Kindergrundsicherung verlassen können. Deshalb hat Bundesministerin Paus bereits in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass die grundlegenden Entscheidungen zur Kindergrundsicherung aufgrund der anspruchsvollen Umsetzungserfordernisse zügig erfolgen müssen."
Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatten monatelang um die Finanzierung der Kindergrundsicherung gerungen. Anfang vergangener Woche einigten sich beide schließlich auf Details zur Finanzierung des Vorhabens. Der Zeitplan von Familienministerin Paus sieht vor, dass die Kindergrundsicherung 2025 in Kraft tritt.
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