Entlastet wurden auch kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Anspruch hatten auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.
Laut Energie-Branchenverband BDEW profitieren rund 20 Millionen Haushalte von der Soforthilfe. Das Ziel war, den Energiepreisanstieg infolge des Stopps russischer Energielieferungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu dämpfen.
Die Befreiung von den Abschlägen erfolgte automatisch. Bei Mieterinnen und Mietern sollte die Entlastung zumeist erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung ankommen.
Für die Entlastungen können die die Energieversorger noch bis Ende Februar Anträge auf Vorauszahlung stellen, so das Ministerium. 3590 Anträge im Gesamtvolumen von 4,4 Milliarden Euro seien bisher eingegangen, 3212 seien inzwischen abgearbeitet.
Geprüft werden sie laut Bundesregierung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Die Auszahlungen übernehmen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Hausbanken der Versorgungsunternehmen.
Weitere Entlastungen gibt es mit der Gas- und Wärmepreisbremse sowie der Strompreisbremse. Die ab März geltenden Preisbremsen wirken rückwirkend auch für Januar und Februar.
Seit 9. Januar können auch Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger Vorauszahlungen für Entlastungen beantragen, die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführt wurden. Auszahlungen sind laut Ministerium ab 1. Februar geplant.
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