Ein alleinlebender Erwachsener erhält 563 Euro pro Monat – 61 Euro mehr als im Vorjahr. 45,70 Euro davon sind für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Ein Singlehaushalt mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden hat nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt monatliche Stromkosten von rund 56,45 Euro – rund ein Viertel mehr als das Amt vorsieht.
"Besonders teuer ist die örtliche Grundversorgung. Hier kostet Strom sogar 44 Prozent mehr als Bürgergeldempfängern gesetzlich zusteht", sagt Thorsten Storck, Energieexperte des Vergleichsportals Verivox. Er rät vor allem Haushalten, die noch nie ihren Anbieter gewechselt haben, zum Tarifvergleich. In den günstigsten Neukundentarifen würden derzeit bundesweit durchschnittlich 43,27 Euro pro Monat fällig und damit sogar gut 5 Prozent weniger als im Bürgergeld veranschlagt.
Die Preise sind laut Verivox jedoch regional sehr unterschiedlich. In Bremen müssen dem Vergleichsanbieter zufolge allein lebende Bürgergeld-Empfänger jeden Monat im Schnitt 40,35 Euro für den günstigsten Stromtarif aufbringen. Das sind rund zwölf Prozent weniger als im Bürgergeld-Satz vorgesehen. Im Laufe des Jahres ergibt sich so ein rechnerischer Überschuss von 64 Euro.
Auch in Bayern, Berlin und Niedersachsen (je minus sieben Prozent) liegen die realen Stromkosten im günstigsten Tarif deutlich unter dem im Regelsatz vorgesehenen Stromkostenanteil. Dagegen müssten Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger in Brandenburg und Schleswig-Holstein rund elf Euro (zwei Prozent) zuzahlen.
ag/pcl