Die Ministerin verteidigte die Versetzung, obwohl das Dienstgericht des Landes eine Zustimmung des Richterwahlausschusses für zwingend notwendig hält. "Versetzungen aus gerichtsorganisatorischen Gründen unterfallen in keinem anderen Bundesland der Zuständigkeit des Richterwahlausschusses", sagte Hoffmann. Eine solche Praxis sei "aus unserer Sicht mit den Regelungen des Grundgesetzes nicht vereinbar". Der elfköpfige Ausschuss entscheidet gemeinsam mit Minister oder Ministerin unter anderem über Einstellung und Versetzung von Richtern.
Zum Jahresbeginn fielen zwei von sechs Arbeitsgerichtsbezirken weg, das Arbeitsgericht Potsdam schloss und das in Eberswalde wurde zu einer Außenkammer des Gerichts in Frankfurt (Oder). Die Ministerin begründet die Reform mit sinkenden Verfahrenszahlen. Zwei Arbeitsrichter aus Eberswalde wehrten sich gegen ihre Versetzung an andere Gerichte - das Justizministerium unterlag in zwei Entscheidungen des Dienstgerichts des Landes Brandenburg vom Dezember und März. Das Dienstgericht erklärte in den Beschlüssen, der Richterwahlausschuss hätte beteiligt werden müssen.
Die Landtagsfraktion von BVB/Freie Wähler fordert Hoffmanns Rücktritt, die Linksfraktion sieht das Vertrauen der Richterschaft verspielt. Für einen Rücktritt sieht Hoffmann "keinen Grund". Die Neue Richtervereinigung warf ihr Vorgehen mit der "Brechstange" gegen die rechtsstaatliche Gewaltenteilung vor.
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